Dettagli
Formato
Gr. 8. Getrennte Paginierung. Zus. ca. 220 S. Einfacher Halbleinenband der Zeit mit handschriftlichem Inventarschild.
Soggetto
Psychiatrische Anstalt, Medizin, Geisteskrankheit, Statistik
Descrizione
Ein gutes Exemplar; nur sehr geringe Gebrauchs- und Alterungsspuren. - Kapitel: Allgemeines; Krankenzahl und deren Bewegung; Verpflegung; Kosten; Deckung der Kosten; Verwaltungs-Ausgaben; Tabelle �ersicht �ber Bestand und Ver�erung der Zahl der Behandelten; Tabelle Aufnahmen / Abg�e, durchschnittlicher t�icher Krankenbestand, Summe der Verpflegungstage; Behandelte nach Religion, Altersklassen, Dauer des Aufenthalts; Behandelte nach Krankheiten / u.a. - "Der Vertrag mit dem Curatorium der hiesigen K�nigliehen Universit�vom 1./12. Juli 1898, betreffend die Unterbringung der K�niglichen psychiatrischen Klinik in der hiesigen st�ischen Irrenanstalt wurde st�ischerseits unterm 9. April 1899 mit der im � 11 des Vertrages festgesetzten einj�igen Frist gek�ndigt. Veranlassung zu diesem Schritte war, dass der Director der K�nigl. Klinik in Bezug auf die Auslegung der Bestimmungen des Vertrages mit der Stadtverwaltung in Differenzen gerieth. Der Vertrag ist somit im April 1900 abgelaufen. Die bisher von der Universit�-Klinik benutzten E�e sollen alsbald f�r st�ische Zwecke hergerichtet werden. Hierzu zwingt nicht allein die st�ig sehr hohe Belegungsziffer der Anstalt insbesondere mit geisteskranken Verbrechern, welche auch eine baldige Vermehrung der Isolirr�e n�thig macht, sondern auch der Umstand, dass den Aerzten f�r eingehende Untersuchungen wissenschaftlicher Arbeiten u.s.w. bisher nicht gen�gend R�e zur Verf�gung standen. In der Zusammensetzung des Haus-Curatoriums sind im Berichtsjahre 1899/1900 keine Aenderungen eingetreten. Aerztlicher Leiter der Anstalt war der st�ische Prim�rzt Dr. Ernst Hahn. Oberarzt Dr. Kahlbaum ist am 1. Mai 1899 aus dem Anstaltsdienst ausgeschieden. In die freie Oberarzt-Stelle r�ckte vom 1. Juli 1899 ab der dienst�este st�ische Assistenzarzt der Anstalt, Dr. Chotzen, auf. In die durch das Aufr�cken des Dr. Chotzen frei gewordene Assistenzarzt - Stelle wurde vom 1. Juli 1899 ab Dr. Neihoff gew�t, der auf Wunsch der Hospital-Direction bereits am 6. Juni 1899 in den Anstaltsdienst trat. In die vom 1. Juli 1899 ab neugeschaffene dritte st�ische Assistenzarzt-Stelle wurde vom angegebenen Zeitpunkte ab Dr. Kober gew�t. Die Volont�rzt-Stelle, welche im Etat der Anstalt vorgesehen war, ist unbesetzt geblieben, da sich keine Bewerber um diese Stelle fanden. Im Etat der Anstalt pro 1900 ist die Volont�rzt-Stelle in Fortfall gekommen. Wie schon oben erw�t, ist die Zahl der in der Anstalt verpflegten geisteskranken Gefangenen, unter denen zum Theil schwere Verbrecher sind, in f�r die Anstalt naehtheiliger Weise gestiegen. Schon in fr�heren Jahren sind aus Anlass der Entweichung mehrerer gemeingef�licher Geisteskranker Anordnungen baulicher Art in diesseitiger Irrenanstalt getroffen worden, welche auch bei Aufrechterhaltung der �tlich eingef�hrten freien und humanen Behandlungsweise der Kranken ein Entweichen derselben nach M�glichkeit verh�ten sollten. Als im December 1898 und im Januar 1899 zwei geisteskranke Gefangene aus der hiesigen st�ischen Irrenanstalt entwichen waren, verlangte der K�nigl. Eegierungs-Pr�dent hierselbst die Vermehrung der zu sicherer Verwahrung der geisteskranken Gefangenen getroffenen Massregeln. Wir haben darauf auf die schweren Nachtheile hingewiesen, die unserer Irrenanstalt und noch mehr den in dieser Anstalt untergebrachten Kranken durch die immer zahlreichere Belegung mit wirklich oder vermeintlich geisteskranken Verbrechern erwachsen. Immer ist an dem Grundsatze festgehalten worden, dass die diesseitige Irrenanstalt lediglich eine Heilanstalt des Armenverbandes Breslau ist, kein Polizeigewahrsam, und dass daher bei den in Frage kommenden Vorkehrungen nur Heilzwecke, nicht sicherheitspolizeiliche Gesichtspunkte ausschlaggebend sein k�nnen. Gerade bei dem Charakter der in der Irrenanstait zu behandelnden Erkrankungen, bei der Gem�thsverfassung der daselbst untergebrachten Personen ist es unseres Erachtens erforderlich, alle Massregeln zu vermeiden, die den Kranken den Gedanken nahe bringen k�nnten, sie bef�en sich in "inem Gef�niss. Von diesem Gesichtspunkte aus ist auch die Behandlung und Unterbringung geisteskranker Verbrecher und polizeilich in Sicherheit zu bringender gemeingef�licher Geisteskranker in der Anstalt f�r unsere Verwaltung mit so grossen Schwierigkeiten und Bedenken verbunden, dass wir uns veranlasst sahen, der Aufnahme solcher Personen nach M�glichkeit vorzubeugen." (Bericht vom 1.April 1899 bis 31.M� 1900; S. 1/2)